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Verwaltungsrecht

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sind wir bei unterschiedlichsten Konstellationen, die das Verhältnis Bürger - öffentliche Verwaltung betreffen, tätig. Hierbei sind wir sowohl auf Seite der Gemeinden, Städte und Kreise als auch auf Seite der Bürger tätig. Das Spektrum unserer Tätigkeit im Verwaltungsrecht umfasst insbesondere:

  • Öffentliches Baurecht
  • Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen
  • Abgaben, Gebühren und Beiträge (insbesondere Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge)
  • Beamtenrecht

Im Verwaltungsrecht ist es erforderlich so schnell wie möglich auf Bescheide zu reagieren. Wegen der Fristen, die in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt sind, darf hiermit nicht gezögert werden. Widersprüche und Klagen sind fristgebunden. Die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid beträgt einen Monat ab Zugang. Ein Ablauf dieser Fristen kann auch durch einen Rechtsanwalt im Nachhinein nicht mehr aufgehoben werden. Der Bescheid wird rechtskräftig und kann vollzogen werden.

Öffentliches Baurecht

Neben allgemeinen Fragen zum Thema öffentliches Baurecht, welches sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht umfasst, sind wir bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen für Gemeinden und Städte beratend tätig. Betroffenen Bürgern sind wir bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen behilflich.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei im Bereich von Genehmigungsverfahren liegt auf Vorhaben im Bereich der Windenergie (WEA) und der Solarenergie. Hierbei sind wir sowohl auf Seiten der Unternehmen, welche Vorhaben realisieren wollen, als auch auf Seiten der Gemeinden und Städte beratend tätig, die entsprechende Vorhaben genehmigen wollen. Um sicherzustellen, dass die Standorte der geplanten Vorhaben dem Willen der Kommunen entsprechen, kann es hierbei auch erforderlich werden, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne zu erlassen.

Beamtenrecht

Auf dem Gebiet des Beamtenrechts beraten wir Gemeinden, Städte und Kreise beim Verfassen von Ausschreibungen. Gerade im Hinblick auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es von großer Bedeutung bei Stellenausschreibungen keine Fehler zu machen, die schlussendlich zu Schadensersatzforderungen führen können.

Auf Seite der Beamten sind wir behilflich im Rahmen von Konkurrentenschutzklagen. Aber auch bei Fragen zu dienstlichen Bewertungen (Leistungsbewertungen), Zeugnissen, Versetzungen und Pensionierung stehen wir betroffenen Beamten zur Seite.

Abgabenrecht / Gebührenrecht / Beitragsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts liegt auf dem Abgabenrecht, das das Beitragsrecht und Gebührenrecht umfasst. Vor allem Erschließungsbeiträge und Ausbaubeiträge werden von Kommunen oftmals falsch kalkuliert oder es fehlt an einer rechtmäßigen Satzung. Es kann hier immer lohnend sein, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen und der Prüfung entsprechender Bescheide zu beauftragen. Durch rechtsanwaltliche Beratung können unter Umständen höhere Beträge eingespart werden.

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