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Familienrecht und ErbrechtSie suchen einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist? Eine Scheidung steht Ihnen kurz bevor oder Sie befinden sich gerade in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung? Als Fachanwalt für Familienrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bauer zur Seite! Im Falle einer Scheidung ist es sehr wichtig sich frühzeitig von einem Spezialisten für Familienrecht beraten und vertreten zu lassen.
TrennungEin Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Familienrecht ist die Beratung bei Trennung und Scheidung. Durch eine frühzeitige Beratung können Sie hierbei viele Unannehmlichkeiten vermeiden. In vielen Fällen kann durch eine rechtzeitige und gezielte anwaltliche Beratung und Begleitung kann erreicht werden, dass die Scheidung gut vorbereitet wird und bereits viele Punkte geklärt sind, bevor es zur Scheidung kommt. Dabei kommt insbesondere bei
zu Streitigkeiten, bei denen ein Fachanwalt für Familienrecht helfen kann. UnterhaltGerade in Fragen des Unterhaltsrechts für Kinder oder den getrennt lebenden Partner ist eine umfassende juristische Beratung notwendig. Aufgrund der komplizierten Regelungen und Berechnungen des Unterhaltsrechts besteht oft die Gefahr für den Unterhaltsverpflichteten zu lange oder zu viel Unterhalt zu zahlen. Andererseits kann der nicht anwaltlich beratene Unterhaltsberechtigte – ohne es zu wissen – berechtigte Ansprüche verlieren, deren nachträgliche Geltendmachung dann häufig unmöglich sein wird. Wir beraten Sie zu allen Fragen betreffend
Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung der Menschen steht der Bereich des Elternunterhalts im Brennpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Um hier Ihr Einkommen und Vermögen vor dem Zugriff der Sozialträger zu schützen ist eine kompetente anwaltliche Beratung notwendig. KinderSind Kinder involviert, ist besondere Sensibilität gefragt. Auch wenn die Eltern getrennte Wege gehen, bleibt die Beziehung zu ihren Kindern erhalten. Hier ist es von großer Bedeutung, zwischen der Eltern- und der Paarebene zu unterscheiden. Kinder dürfen keinesfalls für die Durchsetzung persönlicher Interessen instrumentalisiert werden. Nur ein Fachanwalt für Familienrecht berät Sie kompetent zu Fragen betreffend
Auch bei Fragen zur Vaterschaft und zu den daraus resultierenden Rechten und Pflichten beraten und vertreten wir Sie. VermögensauseinandersetzungAuch die Vermögensauseinandersetzung der Eheleute im Falle einer Scheidung gestaltet sich oft schwierig. Es kommt hierbei auf eine kompetente Beratung und Vertretung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt an. Dieser berät und vertritt Sie zu allen Fragen betreffend
HausratNeben Unterhalt und Vermögensaufteilung muss im Rahmen von Trennung und Scheidung auch eine Aufteilung Haushalts erfolgen. Hier gilt es die Fragen der Hausratsauseinandersetzung zu klären. Oftmals sind dabei folgende Punkte streitig.
Gewalt in der FamilieIm Zusammenhang mit dem Familienrecht kann es aber auch zu Gewalt im Rahmen der Familie kommen. Hier bieten wir Ihnen eine professionelle Begleitung in allen Fragen, die das Gewaltschutzgesetz betreffen.
ErbrechtTodesfälle sind oftmals - neben dem Verlust eines teuren Menschen - mit rechtlichen Problemen verbunden.
Aber auch zu Lebzeiten können rechtliche Fragen in Form eines Testaments geregelt werden.
Nur ein Anwalt für Erbrecht wird Sie zu diesen und weiteren Fragen zuverlässig beraten. ErbenAuch für Sie als Erben können sich eine Vielzahl von Problemen ergeben. Oft gilt es zunächst zu klären, wer Erbe geworden ist? Wie ist das Testament zu verstehen? Gilt die gesetzliche Erbfolge? Nicht selten benötigen Erben die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts, um ein Nachlassverzeichnis richtig zu erstellen oder aus anderem Grund in der richtigen Form und im richtigen Umfang (als Miterbe, Erbschaftsbesitzer oder Hausgenosse) Auskunft über den Nachlass zu erteilen. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der Verteidigung gegen Ansprüche auf den Pflichtteil und die Berechnung des Pflichtteils. Auch die Frage der Ausschlagung der Erbschaft ist eine relevante Frage in der Beratungspraxis. Es geht daneben auch um den Schutz des eigenen Vermögens vor Schulden des Erblassers (Erbenhaftung) oder die Verwaltung der Erbengemeinschaft und die Auseinandersetzung unter den Miterben. Testament und PflichtteilDie Gestaltung des Erbrechts verfolgt in erster Linie das Ziel, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu verteilen. Klassischer Weise besteht bei Unternehmern, Eheleuten und nicht verheirateten Paaren ein Regelungsbedarf. Es gibt viele Konstellationen, in denen es angezeigt wäre, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Deshalb nimmt das Ehegattenerbrecht eine besondere Stellung in der Beratung ein. Hier besteht erfahrungsgemäß ein hoher Beratungsbedarf. Vielen Eheleuten ist das Zusammenspiel zwischen ehelichen Güterrecht und dem Erbrecht nicht bekannt und welcher Schutz für den länger lebenden Ehegatten erforderlich und möglich ist. Gleiches gilt für die Bindungswirkungen gemeinschaftlicher Testamente oder die Notwendigkeit eines Testamentes nach der Scheidung. Weitere legitime Ziele der anwaltlichen Beratung im Erbrecht sind die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen oder Erbschaftsteuer. Besonders wenn der Pflichtteil nichtehelicher/unehelicher Kinder eine Rolle spielt, sollten die Möglichkeiten geprüft werden. Möglichkeiten zur Gestaltung des Erbrechts sind u.a. lebzeitige Schenkungen, Testamente oder Berliner Testament. Aber nicht nur für den Zeitpunkt des Todes sollten Regelungen getroffen werden, die sicherstellen, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Auch zu Lebzeiten werden solche Regelungen immer wichtiger. So beraten wir Sie bei der Erstellung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Die Beratung und Vertretung rund um die Fragen zum Pflichtteil stellen einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Für Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten gegen einen Pflichtteilsverpflichteten ist neben der fachlichen Kompetenz eines Rechtsanwaltes für Erbrecht nicht selten dessen Erfahrung erforderlich. Die Befindlichkeiten beider Seiten sind in der Regel hoch, denn sie stehen meist in engster familiärer Beziehung. Für Berechtigte gilt es, Auskunft über den Nachlass durch ein Nachlassverzeichnis einzuholen. Nur so kann der Berechtigte seine Ansprüche prüfen und seinen Pflichtteil berechnen. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen eines Zusatzpflichtteils oder eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Für Verpflichtete stellt sich vor allem das Problem, rechtzeitig die richtigen Auskünfte zu erteilen- Durch falsche oder unvollständige Auskünfte sieht sich ein Erbe schnell einer Klage ausgesetzt. Wir sind mit der Errichtung eines Nachlassverzeichnisses vertraut und helfen, das Klagerisiko zu minimieren.
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