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VergaberechtDas Vergaberecht umfasst die Gesetze, Verordnungen, Vergabeordnungen und Urteile, die die öffentliche Hand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachten muss. Es findet Anwendung bei allen Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern betreffend
Die Vorschriften dienen dazu, im Vergabeverfahren Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Oberhalb des Schwellenwerts sind dies insbesondere die Vergaberechtsverordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Unter dem Schwellenwert gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Dienstleistungen und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bei Bauaufträgen. AuftraggeberWir unterstützen öffentliche Auftraggeber im gesamten Vergabeverfahren; beginnend mit der Vorbereitung des Verfahrens bis zur Auswahlentscheidung. Die Leistungen umfassen dabei insbesondere:
Bewerber und BieterBewerber und Bieter beraten und unterstützen wir bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Wir erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten eine erfolgversprechende Lösung zur Wahrung der formellen und inhaltlichen Anforderungen, die sich sowohl aus Gesetz und Rechtsprechung ebenso ergeben, als auch aus den Verdingungsunterlagen des Auftraggebers.
NachprüfungsverfahrenDas Nachprüfungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein Bewerber oder Bieter die Auffassung vertritt, dass ein Vergaberechtsverstoß vorliegt und der Auftraggeber einer hiergegen gerichteten Rüge nicht abgeholfen hat. Bei Nachprüfungsverfahren sind wir gleichermaßen für Bieter (Antragsteller oder Beteiligter) und Auftraggeber tätig. Schadensersatz und HaftungSchlussendlich können Vergaberechtsverstöße ebenso, wie zurückgenommene Ausschreibungen eine Haftung begründen. Hierbei treten wir für Auftraggeber im Rahmen der Abwehr solcher Schadensersatzansprüche ebenso auf, wie für Bieter und Bewerber, die solche Ansprüche durchsetzen möchten.
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