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  • Rechtsanwalt Dr. Martin Frank

Dr. iur. Martin Frank

Rechtsanwalt

Dr. Martin Frank beendete sein an der Universität des Saarlandes begonnenes Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Sein anschließendes Referendariat absolvierte Dr. Frank beim Saarländischen Oberlandesgericht, das er mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss.

Im Anschluss war Dr. Frank als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Rudolf Wendt an der Universität des Saarlandes tätig. Zugleich war er ständiger Lehrbeauftragter im Verfassungs- und im Verwaltungsrecht. Seit 2011 hält Dr. Frank an der Universität des Saarlandes im Wintersemester im Studiengang „Wirtschaft und Recht“ die Vorlesung „Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler (Verwaltungsrechtlicher Teil)“. Seit 2012 ist Rechtsanwalt Dr. Frank in unserer Kanzlei tätig. Dr. Frank wurde im Oktober 2014 an der Universität des Saarlandes promoviert.

Die Kanzleianschrift für RA Dr. Frank lautet Benediktinerplatz 2, 66793 Saarwellingen.

Veröffentlichungen von RA Dr. Frank:

  1. Rechtsfragen der Nichtigkeit von Verwaltungsakten (§§ 43 Abs. 3, 44 VwVfG) – Neuerliche Durchleuchtung eines überkommenen Rechtsinstituts, Dissertation, Verlag Alma Mater, Saarbrücken 2015
  2. Die räuberische Erpressung als Vortat des räuberischen Diebstahls – Ein Gedankenspiel zu § 252 StGB, JURA 2010, S. 893 – 896
  3. Wahrung der Widerspruchsfrist durch Klageerhebung?, VBlBW 2011, S. 174 – 178
  4. Probleme beim Übergang von der Fortsetzungsfeststellungsklage zur (unzulässigen) Anfechtungsklage durch den anwaltlich nicht vertretenen Kläger im laufenden Verwaltungsprozess, BayVBl. 2013, S. 200 – 204
  5. Gewährleistet das „formelle Hauptgrundrecht“ des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG einen Rechtsschutz bei nur „mittelbar-faktischen“ Grundrechtseingriffen?, VerwArch, Bd. 104 [2013], S. 502 – 528
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